Digitale Souveränität

STANDORTAGENTUR TIROL Digitale Souveränität Tirol Seite 9 von 63 3. Digitale Souveränität 3.1 Definition Es gibt zahlreiche Definitionen für „digitale Souveränität“. Für dieses Studienvorhaben wird die Definition des Kompetenzzentrums Öffentliche Informationstechnologie (Goldacker, 2017) herangezogen. Digitale Souveränität ist die Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digi- talen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. Digitale Souveränität bezeichnet somit die Fähigkeit, eigenständig über die Nutzung und Gestaltung digitaler Systeme zu entscheiden, die darin erzeugten und gespeicherten Daten zu kontrollieren sowie die damit verbundenen Prozesse selbstbestimmt zu steuern. Im Hinblick auf IT-Infrastruktur und -Systeme bedeutet dies wiederum: • Freiheit: Gestaltungs-, Entscheidungs- oder Wahlfreiheit für oder gegen eine Technologie. • Wahlmöglichkeit: Möglichkeit, zwischen mehreren Anbieter:innen zu wählen. • Nicht-Protektionismus: Digitale Souveränität wird durch möglichst viele prosperierende Angebote gesichert. In Europa wird die Verwundbarkeit kritischer technologischer Infrastrukturen zunehmend als ein Teil der Cybersicherheit betrachtet und eng mit dem Konzept der digitalen Souveränität verknüpft. Daher werden die Begriffe „digitale Souveränität“ und „technologische Souveränität“ oft synonym verwendet. (Bendiek, 2022) Um digitale Souveränität zu erreichen, ist ein Zusammenwirken unterschiedlicher Akteur:innen aus Forschung, Wirtschaft und Politik notwendig. Laut acatech (Kagermann, 2021) sind drei zentrale Handlungsfelder entscheidend: 1. Verfügbarkeit von Technologien und Daten Schlüsseltechnologien und relevante Daten müssen entweder selbst entwickelt und beherrscht werden oder der Zugang dazu muss nachhaltig – auch in Krisenzeiten – abgesichert sein. 2. Kompetenzen für digitale Technologien Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Fachkräfte müssen in der Lage sein,

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