Digitale Innovation fördern

Das Programm AT:net fördert Markteinführungsprojekte in Form von Einzelprojekten oder Kooperationsprojekten

© Standortagentur Tirol

Markteinführungsprojekt für digitale Anwendungen und Produkte

AT:net - Markteinführungsprojekt für digitale Anwendungen und Produkte Mit dem Programm AT:net des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und digitaler Produkte gefördert.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fördert mit dem Programm AT:net im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und digitaler Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans.

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration). Zusätzlich zur Markteinführung sind Entwicklungstätigkeiten ohne technisches Risiko und Usertests in begrenztem Ausmaß förderbar: Das Programm unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird. Für KMU kommt eine erhöhte Förderungsquote von 35 % zur Anwendung.

Förderbare Kosten

Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten)
Kosten für Software- und Usertests
Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten

Förderbare Themen

Das Programm AT:net ist grundsätzlich themenoffen und adressiert Projekte zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen. E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion werden genauso gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe. Besonders erwünscht sind Projekte, die auf Open-Source-Konzepte setzen. Daher sind insbesondere FörderungswerberInnen mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig.

Ausschreibung & Förderung

Die 5. Ausschreibung 2018 läuft vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018. Insgesamt stehen EUR 7 Mio. zur Verfügung. Das Programm AT:net fördert Markteinführungsprojekte in Form von Einzelprojekten oder Kooperationsprojekten. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU; die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 200.000. Die Förderung kann nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden Wirtschaftsjahre sowie des laufenden Wirtschaftsjahrs zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Unter „Weitere Informationen“ rechts oben finden Sie die aktuelle Ausschreibung des Programms.

Bewertungsverfahren & Bewertungsgremium

Im Rahmen der Begutachtung der Förderungsansuchen erfolgt eine Prüfung aller Anträge durch die FFG. Diese umfasst eine Formalprüfung und eine inhaltliche Aufbereitung der Anträge für die Sitzung des Bewertungsgremiums. Die inhaltliche Begutachtung wird durch unabhängige externe ExpertInnen durchgeführt: Die Mitglieder des Bewertungsgremiums führen eine Erstbegutachtung durch; dabei wird jedes Förderungsansuchen von drei GutachterInnen unabhängig voneinander beurteilt.

In der Sitzung des Bewertungsgremiums diskutieren die GutachterInnen in Panels alle Förderungsansuchen und treffen eine gemeinsame Entscheidung. Die Beurteilung erfolgt anhand der vorgegebenen Kriterien (siehe hierzu den Instrumentenleitfaden Markteinführungsprojekte IKT). Das Ergebnis der Sitzung des Bewertungsgremiums besteht aus einer Gesamtliste, in der die Förderungsansuchen nach Punkten gereiht sind, und einer Förderungsempfehlung, die dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als Programmeigner übermittelt wird. Nach der Bestätigung der Förderungsempfehlung werden die FörderungswerberInnen über das Ergebnis informiert.

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