Förderung von Konzept- und Investitionsphase

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Land Tirol: Tiroler Digitalisierungsförderung

Die Tiroler Digitalisierungsförderung hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2018 als österreichweites Vorzeigemodell zur Förderung unternehmensinterner Digitalisierung etabliert. Das Förderprogramm ist mittlerweile ein fixer Bestandteil des Tiroler Technologieförderungsprogramms, und wird daher auch als solches fortgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Investitionsförderung zur Einführung digitaler Technologien und Schulung der Mitarbeiter:innen.

Was

Zielsetzung ist die Unterstützung von Tiroler Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen inklusive der Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter:innen.
Darunter fallen:

  • Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementationsplanes von Digitalisierungsprozessen
  • Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft- und Hardware, Netzwerktechnik, AR/VR, Steuerungstechnik)
  • Externe Kosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungs-techniken von Lehr- und Lerninhalten (AR/VR, Gamification)


Maßnahmen ab 2023

  • Die „digital.tirol – KMU Förderung“ wird fix in die Tiroler Digitalisierungsförderung implementiert und finanziell aufgewertet.
  • Vereinfachung durch Zusammenlegung der Programme und Angleichung der formalen Umsetzung
  • Unternehmen können jedes 2. Jahr ein Projekt einreichen, sofern vorangegangenes Projekt abgeschlossen ist
  • Ergänzung neuer Technologien als förderbare Inhalte (Robotik, AutomatisierungMetaverse, u.ä.)
  • Im Schwerpunkt Umsetzung können sämtliche externen Kosten abgerechnet werden, auch wenn diese nicht in der Bilanz aktiviert werden


Wer

Tiroler Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mind. 5 Jahren bestehen, unabhängig von der Branche des Unternehmens.


Wie

  • Die Förderaktion umfasst die drei Module „Konzepte, Strategien, Planung“, „Investition“ und „Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau“. Es müssen zwei Module beantragt werden
  • Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt € 150.000,-- für alle drei Module pro Projekt.
  • Förderhöhe unterschiedlich, je nach Modul zwischen 10 % und 50 % der Personalkosten und externe Dienstleistungen, Investitionskosten
  • Die Grenze für eine De-minimis Förderung liegt bei € 300.000,-- pro Unternehmensgruppe (verbundene Unternehmen), wobei andere De-minimis Förderungen im laufenden und in den zwei vorangegangenen Geschäftsjahren einzurechnen sind.
     

Einreichungszeitraum und Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Förderprojekts einzubringen. Das Projekt ist innerhalb von 2 Jahren durchzuführen.
Die Einreichung ist laufend möglich, sämtliche Informationen finden Sie online auf der Website des Landes Tirol.


Kontakt

Alina Laimgruber
Standortagentur Tirol - Förderungen
t +43 676 843 101 225
e alina.laimgruber@standort-tirol.at

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Alina Laimgruber

Förderberatung
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