FFG: Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können Leistungen von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bezogen werden.
Was
- Forschungsbasierte Ideenstudien wie beispielsweise Konzeptentwicklungen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
Achtung: Nicht förderbar sind Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge
Wer
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich
Wie
- Scheck in der Höhe von max. 10.000 EUR, nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts
Einreichungszeitraum und Dauer
Ausschreibung laufend geöffnet. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontakt
t +43 5 7755 5000
e innovationsscheck@ffg.at