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Data Governance Act - Mit neuen Richtlinien die Digitalisierung vorantreiben

Die Digitalisierung schreitet voran, immer neuere Technologien erobern den Markt. Die Geschwindigkeit ist immens - und meist höher als die Verabschiedung von einschlägigen Gesetzen. Vor allem auf internationaler Ebene fehlt es an einem einheitlichen Rechtsrahmen. Mit dem Digital Governance Act soll ein neuer Grundstein gelegt werden, um die digitale Zukunft Europas in einem gemeinsamen Gesetz zu regeln.

Herausforderungen in der digitalen Welt 

Das World Wide Web und die damit verbundene globale Verbreitung von Daten ist in aller Regel nicht auf gewisse Länder beschränkt. Die DSVGO sorgt für den Schutz privater Daten und die einheitliche Verarbeitung der Informationen auf EU-Ebene. Dennoch gibt es auch hier Spielraum auf nationaler Ebene. Mit einem neuen, einheitlichen Regelwerk will die EU den Rechtsrahmen verstärken und Europa fit für den internationalen, digitalen Wettbewerb machen. Einige Neuerungen sind bereits beschlossen, andere Gesetze liegen als Entwurf vor. Aktuell gleicht die Gesetzeswelt von Datennutzung und Digitalisierung eher einem Dschungel. 

Digitale Märkte 

Online-Märkte und Plattformen sollen noch im Jahr 2022 dem Digital Market Act (DMA) untergeordnet werden. Ziel ist es, dadurch Gatekeeper (wie etwa Amazon, Google oder Apple) in ihrer Marktmacht zu beschränken und durch bestimmte Vorgaben sowie Verbote in ihrer monopolähnlichen Position zu schwächen. Nutznießer des DMA sind sowohl Endverbraucher:innen als auch gewerbliche Nutzer:innen der digitalen Märkte. Anbietende auf digitalen Plattformen sollen im Online-Wettbewerb nicht mehr durch schlechtere Bedingungen als die Gatekeeper selbst oder über eingeschränkte Rechte benachteiligt werden. Ebenso soll Privaten uneingeschränkter Zugang zu allen Anbietenden auch außerhalb der Online-Märkte ermöglicht werden, ohne dass ein Gatekeeper den direkten Austausch verwehrt.  

Digitale Dienste 

Seitdem es E-Commerce gibt, existieren auch entsprechende Gesetze. Diese sind jedoch beinahe über 20 Jahre alt und sollen durch den neuen Digital Service Act (DSA) ergänzt bzw. abgelöst werden. Kernziel ist auch hierbei ein besserer Schutz der Verbraucher:innen, der durch Sorgfaltspflichten und Haftungsausschüsse für digitale Vermittlungsdienste erreicht werden soll. Illegale Inhalte oder etwa negativ auffallendes Nutzerverhalten werden damit künftig einheitlich behandelt und bestraft.  

Nutzung von Digitalen Daten 

Zahlreiche nicht personenbezogene Daten stehen weltweit zur Verfügung. Viele davon bleiben jedoch ungenutzt oder sind sind nur großen Unternehmen zugänglich. Genau das soll der Data Act ändern. Er sorgt für eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung aus nicht-privaten Daten: Privatpersonen und gewerbliche Nutzer:innen sollen ein Recht auf Zugang und Weitergabe von solchen Daten erhalten. Herausfordernd ist beim Data Act vor allem, Belange der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 

Verwaltung von Digitalen Daten 

Mithilfe dieses europäischen Datenaustauschmodells soll die Verfügbarkeit von Daten für wirtschaftliche Zwecke gestärkt werden. Oberstes Ziel ist es, einen offenen und fairen Zugang zum Datenmarkt zu schaffen. Am 23. September 2023 soll der Data Governance Act (DGA) in Kraft treten.

Es lässt sich eine Anknüpfung zum Data Act erkennen. Der Fokus liegt hierbei auf der Stärkung und Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, wodurch im Endeffekt jede:r Einzelne profitiert, da aufgrund besserer Informationslage faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden können.

Ein Beispiel ist hier die Handhabung von Notsituationen, wie etwa Überschwemmungen. Öffentlichen Stellen ist es beim DGA selbst überlassen, ob sie bestimmte Kategorien von Daten, in der Regel geschützte Daten, freigeben. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, was wiederum keine Garantie für die Weitergabe der Daten bedeutet. Die Grundsätze der DSGVO sollen dennoch an oberster Stelle stehen, wenn es um personenbezogene Daten geht.

Hier sieht man somit, dass es eine Herausforderung wird, beide Interessen zu vereinen, ohne die Privatsphäre zu beeinträchtigen. Technische Lösungen wie die Anonymisierung der Daten wären hierfür Möglichkeiten. Prämissen wie ein vertrauenswürdiger Datenmarkt und ebensolchen Datenvermittlern sind die Basis für den DGA, um wirklich als verlässliches Mittel für Wirtschaftstreibende zu funktionieren.  

Regelwerke zur Nutzung Künstlicher Intelligenz 

Künstliche Intelligenz (KI) tritt immer mehr in unser Alltagsleben ein. Und das sowohl bewusst wie auch unbewusst. Umso wichtiger ist es, einen gesetzlichen Rahmen für deren Einsatz zu schaffen. Dazu soll der Artificial Intelligence Act KI-Systeme in Risikokategorien eingliedern und so den Einsatz steuern.

Konkret verbietet der AI-Act zum Beispiel den Einsatz von KI in Zusammenhang mit staatlichen Praktiken im Bereich des Social Scorings – denn hinter jeder KI steckt ein Algorithmus, der von Menschen programmiert worden ist und so auch entsprechend manipuliert werden kann. Zudem muss bei leichter Risikoeinstufung, wie beispielsweise die Kommunikation zum Informationserhalt zwischen Mensch und Bot, der Nutzende darüber in Kenntnis gesetzt werden. Andernfalls erwarten Verantwortliche bei Verstößen ebenfalls hohe Bußgelder.  

Aktuell sind die neuen Gesetze und Richtlinien vor allem für kleine- und mittelständische Unternehmen ein unübersichtlicher Haufen von großer Komplexität. Wer keine eigene Rechtsabteilung hat, tappt hier schnell im Dunkeln. Eine laufende Informationsrecherche über neue Regelwerke und Gesetzesentwürfe ist für Unternehmen ratsam. 

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