Neue Runde für das Förderprogramm "Innovationsassistent:in"
Das Land Tirol hat neue Mittel zur Förderung von Innovationsassistent:innen ausgeschrieben. Einreichungen sind bis zum 30. April 2024 möglich.
Die aktuellen Gegebenheiten wie die allgegenwärtige Klimakrise bringen enorme Herausforderungen mit sich. Unternehmen sind hier insbesondere in Bezug auf ihre Innovationsleistung gefordert. Denn Innovationen sind der wichtigste Faktor für künftigen unternehmerischen Erfolg.
Das Förderprogramm „Innovationsassistent:in“ vom Land Tirol bietet Unterstützung: Die Ausschreibung läuft vom 1. März bis 30. April 2024.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Programms „Innovationsassistent:in“ vom Land Tirol werden Personal- und Qualifizierungskosten einer neu einzustellenden Innovationsassistenz gefördert.
Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:
- aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen usw.)
- Vorhabensbeschreibung (Es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß zu den Aufgaben zählen.)
- Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung (Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und -management angesiedelt sein.)
- wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Standort in Tirol haben. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Für die Anerkennung der Innovationsassistenz sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und der Qualifikationen der Innovationsassistenz
- Dienstvertrag zwischen Förderwerber:in (Unternehmen) und Innovationsassistent:in
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
Personalkosten
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistenz gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten
Der Innovationsassistenz steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Einreichungen sind vom 1. März bis 30. April 2024 möglich.
Links
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