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FFG: Innovationsscheck mit Selbstbehalt

Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können Leistungen von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bezogen werden.

Was 

  • Forschungsbasierte Ideenstudien wie beispielsweise Konzeptentwicklungen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
    Achtung: Nicht förderbar sind Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge


Wer 

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich


Wie 

  • Scheck in der Höhe von max. 10.000 EUR, nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts


Einreichungszeitraum und Dauer 

Ausschreibung laufend geöffnet. Anträge können jederzeit eingereicht werden.


Kontakt
t +43 5 7755 5000
e innovationsscheck@ffg.at  

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